Fotografierbeschränkungen

Der Nationalpark Bayerischer Wald und insbesondere das alte Tierfreigelände bei Neuschönau sind beliebte Orte bei Naturfotografen. Das könnte sich vielleicht ändern, da man dort nun eine Genehmigung zum Fotografieren benötigt.Seit seiner Gründung ist der Nationalpark Bayerischer Wald für Generationen von Naturfotografen eine beliebte Anlaufstelle. Die Ursprünglichkeit der Region, die gute Infrastruktur und nicht zuletzt die beiden Tierfreigelände bei Neuschönau und Zwiesel sind gute Argumente dafür, seine naturfotografische Freizeit auch einmal oder immer wieder im Südosten des Landes zu verbringen. Das wird auch weiterhin möglich und empfehlenswert sein, aber wer  daran denkt, die dort aufgenommenen Bilder direkt oder irgendwann einmal zu veröffentlichen, sollte wissen, dass dies von nun an nicht mehr so ohne Weiteres möglich ist. Der Nationalpark-Homepage, die nun nicht jeder vor Reiseantritt anschaut, sowie den Infotafeln etwa am Parkplatz in Neuschönau ist zu entnehmen, dass man für das kommerzielle Fotografieren im Park eine schriftliche Genehmigung benötigt. Diese ist vor der Anreise und vor dem Fotografieren anzufordern und vor Ort mitzuführen. Diese schriftliche Genehmigung kostet 50 Euro und gilt für das ganze Jahr.

Für Bilder, die in den vergangenen Jahren erstellt wurden, gilt die neue Regelung natürlich nicht.

Soweit so gut. Ich wollte wissen, wie es zu dieser neuen Regelung gekommen ist und habe mich daher bei der Verwaltung informiert. Wie schon von mir vermutet, ist die hohe Dichte an Fotografen im Tierfreigelände der Hauptgrund. Ich schreibe bewusst nicht Anzahl sondern Dichte, da Vertreter unserer Gilde in der Tat teilweise, zu manchen Zeiten und an bestimmten Gehegen, dicht an dicht gedrängt hinter Kamera und Stativ stehen und allen anderen Besuchern kaum Einsicht in die Gehege ermöglichen.  Da es vermehrt sowohl zu Konflikten zwischen Fotografen als auch mit den übrigen Touristen gekommen ist, sah sich die Nationalparkverwaltung gezwungen, etwas zu tun. Das ist jetzt geschehen. Da man noch nicht zu hundertprozent von der aktuellen Regelung überzeugt ist, kann sich da auch noch was tun. Aber eine Beschränkung wird sicher bleiben. Neben den vielen Fotografen hat die Verwaltung aber auch die Motivation vorgetragen, verhindern zu wollen, das Bilder in den Umlauf kommen, die nicht den Zielen des Nationalparks entsprechen oder ihn gar in Misskredit bringen. Dazu gehören etwa Aufnahmen von Gehegetieren, die als Wildlife ausgegeben oder die zum Protest gegen die Tierhaltung eingesetzt werden könnten. Da das Tierfreigelände zum Nationalpark gehört, hat man die Regelung gleich auf das gesamte Parkgebiet ausgedehnt.

Auch Gehegebilder können ausgezeichnet für den Naturschutz eingesetzt werden. Der Naturfotograf hat die Möglichkeit, durch die geringe Aufnahmedistanz eben auch eine große Nähe zwischen Motiv und Bildbetrachter zu erzeugen. Es ist eine andere Emotionalität als die einer Wildlife-Aufnahme, aber eine, die auch wirkt.
Großer Andrang herrscht immer am Futterplatz der Haubenmeisen… derart unqualifizierte Bemerkungen könnten womöglich unerwünscht sein, aber gerade bei eher untypischem Publikum ist dezent eingestreuter Blödsinn nicht völlig fehl am Platz, um die Distanz zu dem für sie neuen Thema abzubauen.

Aus meiner Sicht ist es absolut verständlich, dass die Verwaltung eine Lösung für das “Problem” gesucht und eine aus ihrer Sicht halbwegs sinnvolle Regelung umgesetzt hat.

Bei solchen Bedingungen ist der Naturfotograf draußen im Wald sicher niemandem im Wege.
Es ist aber die Aufgabe der Naturfotografie, den Menschen in diesem Land die Natur auch mal so zu zeigen, wie sie sie selber nicht aufsuchen und wahrnehmen würden. In Vorträgen, Artikeln und Büchern, aber auch mit Einzelbildern in Wettbewerben und Fotoblogs versuchen naturfotografen, Menschen für den Erhalt der Natur zu gewinnen.

Nicht verständlich ist die Ausweitung der Regelung auf den gesamten Parkbereich. Zum einen, weil das Hauptproblem im Tierfreigelände besteht. Und zum anderen, weil Naturfotografen grundsätzlich aus der Motivation heraus arbeiten, mit ihren Bildern für die Ziele eines jeden Nationalparks und des Naturschutzes allgemein einzutreten. Auch wenn das wahrscheinlich nicht so beabsichtigt ist, werden durch eine derartige Regelung und Argumentation mit den Naturfotografen eigentlich Gleichgesinnte mit einer Beschränkung konfrontiert und dadurch negativ belegt. Es erscheint mir auch nur schwer leistbar, alle Bildeinträge in den sozialen Medien auf biologische und politische Korrektheit zu prüfen, die, mit Handys und Kompaktkameras produziert, dort zu tausenden eingestellt werden. Dabei wäre dies eher die Zielgruppe, bei der man “Unfugbilder” erwarten dürfte.

Es tut sich zunehmend aber auch das Problem auf, dass sehr viele Menschen mit und ohne Kamera die Natur aufsuchen. Wir sollten zunehmend auf naturkundliche Grundlagen und diszipliniertes Verhalten bei Naturfotografen setzen und es für die Öffentlichkeit anstreben.

Für uns Naturfotografen sollte folgendes klar werden: wir müssen zukünftig mehr darauf achten, wie wir uns in der Öffentlichkeit verhalten und präsentieren. Und dazu gehört auch, uns gegenseitig wenn nötig auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Es wird aber wohl auch notwendig werden, unsere Arbeit für Natur und Naturschutz und sogar für den Tourismus einer Region selbstbewusster darzustellen. Gegenwärtig stellen wir uns der Öffentlichkeit zu wenig als Partner und Teil des Naturschutzes dar und werden auch allzuoft nicht als solche wahrgenommen.

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